Evaluierung arbeitsbedingter psychischer Belastungen

Die gesetzliche Verpflichtung zur Evaluierung arbeitsbedingter psychischer Belastungen ist im Wiener Bedienstetenschutzgesetz verankert. Gegenstand der Evaluierung sind ausschließlich die Bedingungen bzw. Verhältnisse, unter welchen Arbeit stattfindet. Es geht nicht um die Messung von Arbeitszufriedenheit, Burnout, Leistung, Stress oder ähnlichem bei einzelnen Mitarbeiter*innen, sondern um konkrete Einflussfaktoren folgender Dimensionen (lt. ÖNORM EN 10075)

  • Arbeitsaufgabe und Tätigkeiten (z. B. emotionale Belastung durch Umgang mit schwierigen Kund*innen, hohe Verantwortung, Dauerauf­merksamkeit bei Überwachungstätigkeiten etc.)
  • Arbeitsorganisation (z. B. Arbeitstempo, Pausengestaltungen, Schicht­arbeit, unklare Zuständigkeiten, häufige Unterbrechungen etc.)
  • Arbeitsumgebung (z. B. Lärm, Klimabedingungen, Beleuchtung und Belichtung, Arbeitsmittel und Arbeitsstoffe, Software etc.)
  • Organisationsklima (z. B. Führungsverhalten, Kommunikation, Zusam­menhalt, Handlungsspielräume etc.)

Wir planen mit Ihnen den gesamten Prozess und unterstützen Sie bei allen Projektschritten. Dazu erheben wir mit standardisierten Verfahren die Belastungsfaktoren, konkretisieren und bewerten diese, leiten Maßnahmen ab und dokumentieren mit Ihnen gemeinsam die Ergebnisse im Sicherheits­ und Gesundheitsschutzdokument (SGD). 
Bei Bedarf und nach Möglichkeit begleiten wir Sie auch bei der Umsetzung der Maßnahmen.

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Julia Daroka
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